GESUNDHEIT BRAUCHT INDIVIDUELLE PFLEGE

Unsere Krankenschwestern bieten Ihnen moderne Wundversorgung an, helfen unterstützend bei enteraler Ernährung und Stomatherapie. Außerdem beraten wir Sie gern zu Produkten für ableitende und saugende Inkontinenz sowie zu P flege- und Pflegehilfsmitteln. Wir arbeiten mit namhaften Herstellern zusammen, um Ihnen ein vielfältiges Produktsortiment in einer hohen Qualität anzubieten.

Kommt man einmal in die Lage, einen Angehörigen selbst bzw. durch einen medizinischen Dienst versorgen zu lassen, wird einem bewusst, wie wichtig die richtige Auswahl ist. Vor allem individuelle Pflege und das einfühlsame Umgehen mit dem Patienten hat hier einen besonders hohen Stellenwert. Neben der wichtigen fachlichen Ausbildung ist der mensch­liche Aspekt von Bedeutung.

Unsere Homecare-Spezialisten bieten dieses Spektrum. Sie beraten, betreuen und versorgen Patienten im Alltag. Bereits im Kranken­haus oder während der Therapie sind wir auf Wunsch für den Patienten der Ansprechpartner. So bilden unsere Fachkräfte für die Patienten das bindende Glied zwischen Arzt, Pflegedienst, Krankenhaus und Familie.

Selbstverständlich bietet die Homecare neben den bekannten Service­leistungen auch die kostenlose Beratung im Hausbesuch und Lieferung von Hilfsmitteln an. Gerade bei Kunden mit Stoma- und Kontinenzerkrankungen ist eine diskrete Beratung und Versorgung durch unsere Mitarbeiterinnen garantiert.

moderne Stoma-Versorgung

» Betreuung und Versorgung des Patienten nach Operation am Krankenbett

» Hilfestellung bei Funktionsproblemen

» Unterstützung beim Erlernen der Allein-versorgung des Patienten

moderne Wundversorgung


» Versorgung durch entsprechende Verbandsmaterialien

» Anwendung moderner Heilverfahren durch zertifizierte Wundmanager

» enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt

Kontinenzversorgung

» Beratung und Betreuung der Betroffenen

» Versorgung mit Hilfsmitteln und Aufklärung zu deren Anwendung

» Hilfe bei auftretenden Komplikationen

Katheterwechsel:

Katheter sind hohle und flexible Röhrchen in verschiedenen Durchmessern. Diese werden an verschiedene Stellen am menschlichen Körper eingeführt, um eine erforderliche medizinische Prozeduren durzuführen. Erfinder des ersten Katheters ist der amerikanische Wissenschaftler und Politiker Benjamin Franklin.

Der Ureterkatheter bereitet in der Regel keine Probleme und wird recht gut ertragen. Gelegentlich kann im Urin Blut auftreten, Schmerzen entstehen oder ein häufiger Harndrang beobachtet werden. Eine regelmäßige Intimhygiene und Reinigung wird empfohlen, da damit das Infektionsrisiko durch Keime minimiert werden kann. Im Falle einer dauerhaften Anwendung ist der Katheter vom Urologen in bestimmten festgelegten Intervallen zu wechseln. Andernfalls kann dieser durch anhaftende Kristalle und Bakterien verstopft werden. Unsere ausgebildeter Wundschwestern nehmen dann den Katheterwechsel vor.

Unterschiedliche Erkrankungen erfordern die Katheterisierung, wie z.B.  eine  Prostatavergrößerung oder bei akutem bzw. chronischem Harnstau.  Ein Dauerkathe­ter wird auch verordnet, wenn die Blase sich nicht richtig entleert werden kann, wie bei Kranken, die im Wachkoma liegen, gelähmt sind oder an Multipler Sklerose leiden. Manchmal auch bei einem Tumor der Vorsteherdrüse oder bei Patien­ten mit  einer Blasenschwäche, bei denen alle andere Therapiemöglichkeiten nicht mehr wirken.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden. Wir behandeln ihr Anliegen diskret.

Unsere Stomaversorgung wendet sich an alle mit einem künstlichen Darmausgang- und / oder Blasenausgang.

Die im Krankenhaus begonnene Stomatherapie wird von uns, fachkundig durch unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen fortgesetzt. Nach der Entlassung begleiten wir Sie als Patienten im häuslichen Bereich oder im Pflegeheim weiter. Damit sichern wir eine geschlossene Versorgungskette.

Wir sind somit auch gern als fachkundiger Berater für Patienten, Angehörige oder für das pflegende Personal da. Die Auswahl der Stomatherapie -Versorgungssysteme richtet sich nach der Art der Stomaanlage und ganz gezielt nach Ihren individuellen Gewohnheiten und Bedürfnissen.

Sie sind nicht allein.

Nach einer Operation am Darm (Enterostoma) oder an den Harnwegen (Urostoma) kann es erforderlich werden, einen künstlichen Ausgang für Stuhl oder Urin anzulegen.  In Deutschland leben mehr als 100.000 Menschen mit einem Stoma (griechisch – Mündung bzw.  Öffnung).

Einen künstlichen Darmausgang bekommen Patienten, wenn eine Krankheit behandelt oder Symptome gelindert werden müssen. Zu den Krankheitsbildern, gehören z.B., Darmkrebs, chronische Darmentzündungen (z.B. Morbus Crohn und Colitis ulcerosa), Divertikulitis, Angeborene Fehlbildungen des Darms, Verletzungen durch Unfälle, Fistelbildung,  Dekubitus am Po, Verengung und Verletzung der Harnleiter, Gutartige oder bösartige Tumore, Tumore in Nachbarorganen z.B. Gebärmutter, Mastdarm sowie Strahlentherapie im Beckenbereich.

Wenn bei Ihnen natürlich Komplikationen auftreten, so z.B.: Hautreizungen, Infektionen (Pilze oder Bakterien), Retraktion (der Darm zieht sich zurück), Stenose (Hautverengung an der Öffnung), … können Sie sich gern an uns vertrauensvoll wenden. Viele Probleme lassen sich durch einen geübten Umgang mit dem Stoma vermeiden oder lösen.

Wir lassen Sie nicht alleine und bieten eine moderne Wundversorgung.

Oft entstehen im Alter akute oder auch chronische Wunden, die durch Immobilität oder auch durch Stoffwechselerkrankugen einhergehen. Wie z.B. Dekubitus, Ulcerationen der Unterschenkel oder Diabetisches Fußsyndrom. Wunden, die über einen längeren Zeitraum (mehr als 4 Wochen) nicht abheilen, bezeichnet man auch als chronische Wunden. Aber auch akute Wunden, die nicht richtig behandelt werden, können chronisch werden.

Unser Ziel ist es, mit der modernen Wundversorgung eine gehemmte Wundheilung oder eine akute Wunde zu normalisieren und Ihnen zu einer zügigen Genesung zu verhelfen. Je nach Lebensalter und Gesundheitszustand des Patienten sowie Ausprägung der Wunde – heilen Wunden unterschiedlich schnell. Chronische Wunden entstehen nicht plötzlich, sondern entwickeln sich langsam. Krankheiten, wie Durchblutungsstörungen, Zuckerkrankheit oder auch Immunschwäche können eine schnelle Wundheilung verhindern.

Wir erarbeiten mit Ihnen und Ihren Angehörigen sowie dem Pflegepersonal und Ärzten eine auf Ihre Wundsituation zugeschnittene Behandlungstherapie – dies geschieht in Ihrer vertrauten Umgebung zu Hause oder im Pflegheim.  Dabei kontrollieren wir regelmäßig den Wundverlauf und erstellen eine Wunddokumentation. Zudem kümmern uns um das Rezeptmanagement, versorgen Sie mit Verbrauchsmaterialien. Bei der Behandlung der Ursache der Wunde sowie der Anleitung des fachgerechten Verbandswechsels, stehen Ihnen unsere examinierten Wundexpertinnen mit fachlicher Kompetenz zur Seite und sind auch sonst gerne für Ihre Fragen da.

zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel


Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis). Diese Hilfsmittel sollen zur Erleichterung der Pflegesituation und vor allem zum Schutz der privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen. Die Pflegekassen übernehmen monatlich bis zu 40,00 Euro für diese Produkte. Die gesetzliche Grundlage für diese Leistung findet sich in § 40 SGB XI. Bei Anspruch auf Beihilfe (z.B. Beamte) bis zu 20,00 € monatlich.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind ausschließlich, die nachfolgend aufgeführten Produkte, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch (50 Stk.)     54.45.01.0001
  • Fingerlinge (100 Stk.)                                                                                              54.99.01.0001
  • Einmalhandschuhe (100 Stk.)                                                                             54.99.01.1001
  • Mundschutz (50 Stk., 3-lagig mit elastischen Ohrenschlaufen)    54.99.01.2001
  • Schutzschürze zum Einmalgebrauch (100 Stk.)                                      54.99.01.3001
  • Schutzschürze, wiederverwendbar (1 Stk.)                                                54.99.01.3002
  • Händedesinfektionsmittel (500 ml)                                                                54.99.02.0001
  • Flächendesinfektionsmittel (500 ml)                                                            54.99.02.0002

Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Körperhygiene (Produktgruppe 51 im GKV-Hilfsmittelverzeichnis)

  • saugende Bettschutzeinlage, wiederverwendbar (1 Stk.)              51.40.01.4
    (Wiederverwendbare, saugende Bettschutzeinlagen (PG 51) können ebenfalls beantragt werden, hier erhalten Sie bis zu 3 Stück pro Kalenderjahr, je nach Krankenkasse.)


Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln ist für die Verbrauchshilfsmittel kein ärztliches Rezept notwendig. Hierzu wird ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt. Dann können die gekauften Produkte von der Pflegekasse erstattet werden. Bei Fragen zum Thema Pflege von Angehörigen oder die Beantragung von Pflegehilfsmitteln stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Inforamtion: Die „Pflegestufen“, wie Sie diese vielleicht noch kennen, heißen nun „Pflegegrade“.  Durch die Umstellung steht niemand schlechter da, als vorher. Im Gegenteil, viele Pflegebedürftige profitieren sogar von den neuen Pflegegraden. Die Festlegung der Pflegebedürftigkeit in eine bestimmte Pflegestufe ist etwas umfangreicher. Früher zählte vor allem der Pflegeaufwand, der in Pflegeminuten gemessen wurde. Heute wird auf die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen abgezielt.

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind, z.B. Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade. Die Pflegegrade entscheiden, welche Zuschüsse Versicherte durch ihre Pflegekasse erhalten. Mit zunehmender Bedürftigkeit steigt die Höhe der Geld- und Sachleistungen. Zum 1. Januar 2017 haben Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 das bisherige System der Pflegestufen abgelöst.

Wer erstmals den Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln die Gutachter des MD (Medizinischer Dienst, früher: MDK) bei gesetzlich oder die MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad.